Baumbestandsplan
Planungsrechtliche Vorgaben Baumbestandspläne:
Ist im Umgriff geplanter Bauvorhaben geschützter Baumbestand vorhanden,
so muss i.d.R. ein Baumbestandsplan zusammen mit der Eingabeplanung erstellt und eingereicht werden.
Der Inhalt und die Form des Baumbestandsplans wird durch die Baumschutzverordnung (
z.B. BaumSchVO München
)
und die entsprechenden formalen Planvorgaben (
z.B. LBK-München pdf
) festgelegt.
Unsere Leistung:
Aufnahme, Bestimmung und Bewertung des darzustellenden Baumbestands,
Aufnahme weiterer darzustellender Inhalte ( Gebäude, Beläge, Geländehöhen etc.)
Einarbeitung der vorgesehenen Baumassnahme ( Baukörper, Geländeveränderungen ),
Fertigstellung des gesamten Plansatzes für die Genehmigungsbehörde
inkl. der geforderten Baumbestandserklärung.
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